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Informationen zur Rüruprente

 

 

 

Die Rüruprente ist , im Gegensatz zur Riester Rente, eine Anlage ohne  staatliche Zulagen und dient ausschließlich der Altersvorsorge. Gefördert wird sie ausschließlich über Steuervorteile. Anteilig können Aufwendungen für die Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.  2005 konnten Sparer 60 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge absetzen: Alleinstehende bis zu 12.000 und Verheiratete bis zu 24.000 Euro. Die maximal abziehbaren Beiträge sind so in 2008 auf 66 Prozent des tatsächlichen Aufwands gestiegen und erhöhen sich jedes folgende Jahr um weitere  2 Prozent. Der höchstmögliche Abzugsbetrag ist dann im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen. Auf die ausgezahlte Rente muss aber im Gegenzug dann Steuern gezahlt werden - es handelt sich dann um steuerpflichtiges Einkommen : Ergebnis der  sogenannten nachgelagerte Versteuerung. Vorteil ist aber dann dass der Steuersatz in der Rente meist wesentlich niedriger sein wird !

Ob jedoch diese Anlageform für Sie die richtige ist, kann nur eine individuelle und persönliche Analyse zeigen!

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